Prüfbefreiung


Das bedeutet unter anderem, dass Gebäude mit nicht mehr als drei Geschossen und bis zu 100 m² Grundfläche und eingeschossige Gebäude bis 200 m² Grundfläche, die von mir angefertigten statischen Berechnungen, Wärmeschutznachweise und Bewehrungspläne nicht geprüft werden brauchen.

Ausführliche Erläuterungen hierzu siehe in der Niedersächsischen Bauordnung.
§69a NBauO Genehmigungsfreie Wohngebäude
§75a NBauO Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

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